Barrierefreies Bauen und Wohnen
Gesundheit ist das wahrscheinlich höchste Gut eines Menschen. Das ist uns rein theoretisch zwar klar aber wird immer uns nur dann ins Bewusstsein gerufen, wenn man selbst oder Personen im persönlichen Umfeld von deren Beeinträchtigung betroffen sind.
Nicht nur Schicksalsschläge und Unfälle können dazu führen, sondern auch der natürliche Alterungsprozess geht meist mit körperlichen Beeinträchtigungen einher. Am Auffallendsten ist wohl der Abbau der Bewegungsfähigkeit. Das in jungen Jahren selbstverständliche Gehen wird für ältere Personen immer schwieriger und führt im schlimmsten Fall zum Leben im Rollstuhl. All das sollte bei der Planung und Errichtung des Eigenheims mitbedacht werden. Die „Barrierefreiheit“ bleibt hier keine Floskel sondern muss als besonders wichtiger Faktor für Lebensqualität im Alter und Krankheitsfall angesehen werden.
Im öffentlichen Bereich wurden in Österreich bereits im Jahre 2006 durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Bauvorschriften festgesetzt um die Teilhabechancen von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu verbessern.
Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, dennoch kann man mit bereits wenigen Veränderungen bzw. durch Beachten folgender Maßnahmen für ein barrierefreies Leben vorsorgen. Hier kann man sich an der Vorschrift ÖNORM B1600 orientieren. Diese schreibt für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer eine Mindestdurchgangsbreite von 100cm bei Türen und Gängen vor. Ein Rollstuhl hat die Standardmaße von 120cm Länge, 70cm Breite und 80-95cm Höhe. Um auch eine Drehung und Richtungsänderung mit dem Rollstuhl machen zu können ist ein Kreisdurchmesser von 150 cm notwendig. Rollstuhlfahrer verrichten alltägliche Tätigkeiten wie Zähneputzen oder Kochen immer vom Rollstuhl aus, deshalb ist hier eine sogenannte Unterfahrbarkeit der Anrichten, Waschbecken etc. sehr wichtig. Als Höhe wird hier 70cm angegeben und die Mindesttiefe sollte 60cm sein. Als maximale Greifhöhe wird 130cm angegeben.
Zusätzlich zu diesen baulichen Maßnahmen sollte man sich auch gut überlegen, ob ein mehrstöckiges Haus im Alter nicht zu erheblichen Mehrkosten und Schwierigkeiten führen wird. Es gibt zwar mittlerweile die Möglichkeit von Stuhltreppenliften, doch sollte man zumindest in der Innenraumplanung einen Raum im Erdgeschoss als Alterszimmer einplanen.
